Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern greifen das Rundschreiben des BMWi vom 19.3.2020 (wir berichteten) auf: Sie schaffen landespezifische Erleichterungen für Unterschwellenvergaben, die über das allgemeine Vergaberecht hinausgehen. Unterschwellenvergaben machen von jeher den überwiegenden Anteil der Beschaffung der öffentlichen Hand aus. So auch jetzt, wenn es darum geht, Waren und Leistungen zeitkritisch zu beschaffen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Weiterlesen
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