Eigentlich sollte das Marktstammdatenregister (MaStR) schon in Betrieb sein. Seit Monatsbeginn ist die Verordnung dazu in Kraft, bereits im April wurde sie verabschiedet. Doch am 1.7.2017 kündigte die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf ihrer Webseite an, dass sich die Inbetriebnahme des MaStR verzögert. Momentan, so die BNetzA, könnten nur Netzbetreiber ihr Unternehmen im MaStR registrieren. Für andere Marktakteure sei die Nutzung voraussichtlich erst ab Herbst 2017 möglich. Weiterlesen
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