Eigentlich sollte das Marktstammdatenregister (MaStR) schon in Betrieb sein. Seit Monatsbeginn ist die Verordnung dazu in Kraft, bereits im April wurde sie verabschiedet. Doch am 1.7.2017 kündigte die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf ihrer Webseite an, dass sich die Inbetriebnahme des MaStR verzögert. Momentan, so die BNetzA, könnten nur Netzbetreiber ihr Unternehmen im MaStR registrieren. Für andere Marktakteure sei die Nutzung voraussichtlich erst ab Herbst 2017 möglich. Weiterlesen
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAb dem 1.10.2021 sind nicht mehr nur die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für Redispatchmaßnahmen zuständig, sondern alle Netzbetreiber
Am 19.1.2021 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Mitteilung zur Zertifizierung nach dem IT-Sicherheitskatalog veröffentlicht
Am 16.12.2020 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge beschlossen. Strom- und Erdgasliefer