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Zollrecht und CBAM: Neue Handlungspflichten beim CO2-Zoll für Importeure
Das CO2-Grenzausgleichssystem „CBAM“ (Carbon Border Adjustement Mechanism) startete bereits am 1.10.2023 und verpflichtet Unternehmen, die emissionsintensive Waren in die Europäische Union (EU) importieren, zukünftig CBAM-Zertifikate zu erwerben.
24. Juni
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