12. Feb. 2023BMF schafft Abhilfe: Anpassung der Übergangsfrist für Anerkennung des Verpachtungs-BGADer Gesetzgeber hat im Dezember 2022 überraschend die Übergangsfrist zur verpflichtenden Anwendung des § 2b UStG auf den 1.1.2025 verlängert