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„Überragendes öffentliches Interesse“ als Booster für den Glasfaser- und Mobilfunknetzausbau?
Nachdem nun auch der Bundesrat am 11. Juli 2025 das Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den TK-Netzausbau („TKG-Änderungsgesetz 2025“) verabschiedet hat, hält ein Begriff Einzug in das Telekommunikationsgesetz, der bereits aus anderen Infrastrukturbereichen bekannt ist: das „überragende öffentliche Interesse“.
28. Juli 2025
Das Bundeskartellamt nimmt den Telekommunikationssektor unter die Lupe
Die BNetzA steht bei wichtigen Entscheidungen als zentrale Infrastrukturbehörde für den Telekommunikationsmarkt regelmäßig im Vordergrund.
18. Juni 2023
5G-Campusnetze und 26GHZ-Frequenzen: Motor für Industrie 4.0 und unseren Alltag
Wenn wir von Digitalisierung sprechen, müssen wir auch in digitalen Netzinfrastrukturen denken.
24. Apr. 2022
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