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14. Dez. 2021
Bilanzkreisverantwortliche haften nicht für EEG-Umlageschulden von insolventen BesAR-Unternehmen
Die ÜNB fordern ausstehende EEG-Umlagezahlungen dann nämlich nicht selten von den BKV statt von den insolventen Unternehmen.
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