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Finanzielle Beteiligung von Kommunen am EE-Ausbau
Für das Gelingen der Energiewende ist die lokale Akzeptanz von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien essenziell. Ein bedeutendes Instrument stellen dabei die Landesbeteiligungsgesetze dar. Diese verpflichten Betreiber bestimmter Erneuerbare-Energien-Anlagen, Gemeinden und Bürgerinnen sowie Bürger finanziell an der Energiewende zu beteiligen. Die Rechtsentwicklung in diesem Bereich hat erheblich an Fahrt aufgenommen. In Brandenburg wird erstmals zum 31.4.2026 die jährliche
16. Dez. 2025
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