Die Planung und Genehmigung von großen Industrieanlagen, von Kraftwerken zur Energieerzeugung und von Übertragungs- und Verteilnetzen sind in Deutschland einem geordneten Verfahren unterworfen. Das ist auch notwendig, um eine detaillierte Gesamtschau mit entsprechender fachlicher Tiefe zu ermöglichen. Das Konzept des Interessenausgleichs und der breiten Öffentlichkeitsbeteiligung sorgt dafür, dass alle, die durch das jeweilige Projekt betroffen sein könnten, gehört werden und eine möglichst große Akzeptanz in der Bevölkerung sichergestellt wird. Statt der Durchsetzung von Einzelinteressen werden alle Argumente genau abgewogen und in einem transparenten Beteiligungsverfahren erörtert. Zudem ermöglicht der bestehende Rechtsschutz, dass behördliche Entscheidungen gerichtlich überprüft werden können, z.B. dann, wenn die Vereinbarkeit mit Natur- und Umweltschutz in Frage gestellt wird.
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