Die Vorgaben für die Erhebung von Kommunalabgaben werden gesetzlich auf Landesebene geregelt. Es gibt fünf Arten von Kommunalabgaben: Steuern, Beiträge, Benutzungsgebühren, Verwaltungsgebühren und Kostenerstattungen. Während die meisten Bürger wissen, was es mit Steuern auf sich hat – immerhin zahlen wir sie fast täglich beim Einkaufen und wissen, dass es hier keine konkrete Gegenleistung des Staates gibt – geben die übrigen Kommunalabgaben zunächst einmal Rätsel auf.
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