Die Vorgaben für die Erhebung von Kommunalabgaben werden gesetzlich auf Landesebene geregelt. Es gibt fünf Arten von Kommunalabgaben: Steuern, Beiträge, Benutzungsgebühren, Verwaltungsgebühren und Kostenerstattungen. Während die meisten Bürger wissen, was es mit Steuern auf sich hat – immerhin zahlen wir sie fast täglich beim Einkaufen und wissen, dass es hier keine konkrete Gegenleistung des Staates gibt – geben die übrigen Kommunalabgaben zunächst einmal Rätsel auf.
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Alle ansehenEs sollte ein großer Schritt nach vorne werden: Mit dem „Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“
Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses von kommunalen Unternehmen: Gesetzesänderung in Bayern
Der Bayerische Landtag hat wichtige Änderungen für kommunale Unternehmen in Bayern beschlossen, die am 17.12.24 in Kraft treten werden.
Der Bundesfinanzhof äußerte sich zum steuerlichen Querverbund und sprach sich gegen die Kettenzusammenfassung aus.
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