Die Zahl der Klimaklagen steigt. In der vergangenen Woche wurde eine neue Verfassungsbeschwerde gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) publik (wir berichteten) und erst gestern gab es eine weitere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Sachen Klimaklagen: Die Karlsruher Richter nahmen mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die (unterlassene) Klimaschutzgesetzgebung einzelner Bundesländer nicht zur Entscheidung an. Mit ihrem Beschluss zeigten sie die Grenzen der verfassungsgerichtlichen Überprüfung staatlicher Maßnahmen des Klimaschutzes auf.
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Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 15.11.2023 (Az. 2 BvF 1/22) das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt.
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