Die Zahl der Klimaklagen steigt. In der vergangenen Woche wurde eine neue Verfassungsbeschwerde gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) publik (wir berichteten) und erst gestern gab es eine weitere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Sachen Klimaklagen: Die Karlsruher Richter nahmen mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die (unterlassene) Klimaschutzgesetzgebung einzelner Bundesländer nicht zur Entscheidung an. Mit ihrem Beschluss zeigten sie die Grenzen der verfassungsgerichtlichen Überprüfung staatlicher Maßnahmen des Klimaschutzes auf.
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Der Gesetzgeber hat die Verordnung über (immissionsschutzrechtlich) genehmigungsbedürfte Anlagen (4. BImSchV) geändert.
Das Bundesverfassungsgericht hat über die verfassungsmäßige Zulässigkeit von Gewinnabschöpfung nach dem StromPBG entschieden.
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