Nachdem Anfang 2023 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), eine Richtlinie der Europäischen Union zur Berichterstattung von Nachhaltigkeit in Unternehmen, in Kraft getreten ist, erscheinen derzeit die im Rahmen der CSRD-Richtlinie festgelegten delegierten Rechtsakte der ESRS-Standards. Der allgemeine Standard ESRS 1 bildet das grundlegende Rahmenwerk der Nachhaltigkeitsberichterstattung, speziell im Hinblick auf die Methodik. Im Folgenden gehen wir detailliert auf den European Sustainability Reporting Standard 2 (ESRS 2) ein. Dieser enthält unterschiedliche Offenlegungspflichten (DRs) für alle Unternehmen, die nach der Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) berichtspflichtig sind, unabhängig zu welchem Sektor diese gehören oder welche Aktivitäten sie durchführen.
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