Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 31.01.2020 gemäß § 30 MsbG die Marktverfügbarkeit von intelligenten Messsystemen (iMS) festgestellt. Obwohl die aktuell verfügbare Gerätetechnik nur über einen eingeschränkten Funktionsumfang verfügt und damit hinter den ursprünglichen Vorstellungen des Gesetzgebers zurückbleibt, beginnt damit offiziell der Rollout von iMS. Weiterlesen
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