Die hohen Börsenstrompreise halten die gesamte Branche in Atem. Medienberichten zufolge könnten sie nun auch Auswirkungen auf Betreiber von kleineren Solarinstallationen haben, die sich im sog. Marktintegrationsmodell befinden: Ein Netzbetreiber soll EEG-Rückforderungsansprüche gegenüber verschiedenen Anlagenbetreibern geltend gemacht haben, weil die Börsenstrompreise in den vergangenen Monaten höher waren als die gesetzlich vorgesehene EEG-Vergütung. Anlass genug, sich die Rechtslage etwas näher anzuschauen.
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Alle ansehenAuch der Schiffssektor soll seinen Beitrag zur Senkung der Nettotreibhausgasemissionen leisten.
Das Risiko von Forderungsausfällen ist so hoch wie seit Jahren nicht mehr (ZfK-Artikel vom 14.2.2023).
Mit seinem Urteil hat der BFH entschieden: „Die Zahlung eines dezentral verbrauchten Strom führt nicht zu Lieferung i.S. von §3 Abs.1 UStG."
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