Die hohen Börsenstrompreise halten die gesamte Branche in Atem. Medienberichten zufolge könnten sie nun auch Auswirkungen auf Betreiber von kleineren Solarinstallationen haben, die sich im sog. Marktintegrationsmodell befinden: Ein Netzbetreiber soll EEG-Rückforderungsansprüche gegenüber verschiedenen Anlagenbetreibern geltend gemacht haben, weil die Börsenstrompreise in den vergangenen Monaten höher waren als die gesetzlich vorgesehene EEG-Vergütung. Anlass genug, sich die Rechtslage etwas näher anzuschauen.
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Alle ansehenDie EU führt einen zweiten Emissionshandel für Gebäude, Verkehr und industrielle Tätigkeiten ein, die nicht unter den EHS fallen.
Zusammenschluss zwischen E.ON und der Ruhrgas wurde, dem bedeutsamsten Strukturvorhaben auf dem deutschen Energiemarkt, der Weg geebnet.
Im Dezember letzten Jahres einigten sich die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament auf die Reform des EHS.
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