Die hohen Börsenstrompreise halten die gesamte Branche in Atem. Medienberichten zufolge könnten sie nun auch Auswirkungen auf Betreiber von kleineren Solarinstallationen haben, die sich im sog. Marktintegrationsmodell befinden: Ein Netzbetreiber soll EEG-Rückforderungsansprüche gegenüber verschiedenen Anlagenbetreibern geltend gemacht haben, weil die Börsenstrompreise in den vergangenen Monaten höher waren als die gesetzlich vorgesehene EEG-Vergütung. Anlass genug, sich die Rechtslage etwas näher anzuschauen.
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