Für Wärmeversorgungsunternehmen hält das Jahr 2023 neue Vorgaben bereit. Insbesondere die Energiekrise ist zum Anlass für Gesetze geworden, aus denen sich zahlreiche Pflichten ergeben, die die Wärmelieferanten kurzfristig umsetzen müssen.
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Alle ansehenAuch der Schiffssektor soll seinen Beitrag zur Senkung der Nettotreibhausgasemissionen leisten.
Das Risiko von Forderungsausfällen ist so hoch wie seit Jahren nicht mehr (ZfK-Artikel vom 14.2.2023).
Mit seinem Urteil hat der BFH entschieden: „Die Zahlung eines dezentral verbrauchten Strom führt nicht zu Lieferung i.S. von §3 Abs.1 UStG."
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