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Zollrecht und CBAM: Neue Handlungspflichten beim CO2-Zoll für Importeure

  • janinejobst
  • 24. Juni
  • 1 Min. Lesezeit

Das CO2-Grenzausgleichssystem „CBAM“ (Carbon Border Adjustement Mechanism) startete bereits am 1.10.2023 und verpflichtet Unternehmen, die emissionsintensive Waren in die Europäische Union (EU) importieren, zukünftig CBAM-Zertifikate zu erwerben. Diese neuen Handlungspflichten beim CO2-Zoll für Importeure verknüpfen Zollrecht und CBAM in einem bislang einzigartigen Ansatz. Der CBAM stellt insoweit eine Schnittstelle zwischen „klassischem“ Zollrecht und CO2-Bepreisung dar. Nach der zweijährigen Übergangsphase läuft der CBAM-Countdown nunmehr zum 1.1.2026 ab. Betroffene Unternehmen müssen jetzt prüfen, ob sie sich als „CBAM-Anmelder“ zulassen müssen.

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