Das verpflichtende Energieaudit nach dem EDL-G steht nach vier Jahren wieder an. Es ist ein wichtiges Instrument, um in Unternehmen Maßnahmen zu identifizieren, welche die Energieeffizienz steigern und die Energiekosten reduzieren. Bis zum 5.12.2023 muss das zweite Wiederholungsaudit durchgeführt werden – mit verschärften Anforderungen infolge der EDL-G Novelle.
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