Das verpflichtende Energieaudit nach dem EDL-G steht nach vier Jahren wieder an. Es ist ein wichtiges Instrument, um in Unternehmen Maßnahmen zu identifizieren, welche die Energieeffizienz steigern und die Energiekosten reduzieren. Bis zum 5.12.2023 muss das zweite Wiederholungsaudit durchgeführt werden – mit verschärften Anforderungen infolge der EDL-G Novelle.
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Alle ansehenAuch der Schiffssektor soll seinen Beitrag zur Senkung der Nettotreibhausgasemissionen leisten.
Das Risiko von Forderungsausfällen ist so hoch wie seit Jahren nicht mehr (ZfK-Artikel vom 14.2.2023).
Mit seinem Urteil hat der BFH entschieden: „Die Zahlung eines dezentral verbrauchten Strom führt nicht zu Lieferung i.S. von §3 Abs.1 UStG."
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