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Wasserstoff ganz einfach: Erleichterte Zulassungsvoraussetzungen für Elektrolyseure

Der Gesetzgeber hat die Verordnung über (immissionsschutzrechtlich) genehmigungsbedürfte Anlagen (4. BImSchV) geändert. Das ist eine gute Nachricht insbesondere für kleinere Elektrolyseure mit einer mit einer elektrischen Nennleistung bis 5 MW. Denn sie unterliegen zukünftig nicht mehr dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Auch für größere Elektrolyseure gibt es mehr Rechtsklarheit.    

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