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Was die Senkung der Eigenkapitalzinssätze durch die Bundesnetzagentur bedeutet

Wie bereits berichtet, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 20.10.2021 die festgelegten Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber veröffentlicht und unsere Zinsprognose weitgehend bestätigt. In der vierten Regulierungsperiode wird es zu einer weiteren starken Senkung der Eigenkapitalzinssätze von über 25 Prozent kommen. In unserem letzten Beitrag dazu haben wir die Grundlage kritisiert, auf der diese Senkung errechnet wird. Heute gehen wir der Frage nach, was die Senkung der Eigenkapitalzinssätze für die Branche bedeutet.

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