Mit Ablauf des Jahres 2022 endet auch die „Einführungsphase“ des nationalen Emissionshandels (nEHS), und es beginnt ab dem 1.1.2023 die zweite Phase. Für die sieht das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) u.a. vor, dass neben den Hauptbrennstoffen wie Benzin, Erdgas und Heizöl nun im Grundsatz auch alle anderen Brennstoffe – insbesondere Kohle – vom BEHG erfasst werden. Für sie müssen nun im nEHS Emissionszertifikate erworben werden, soweit sie nicht in Anlagen eingesetzt werden, die bereits dem Europäischen Emissionshandel (EU-EHS) unterliegen. Das ist aber nicht alles. Weitere Änderungen ergeben sich aus den Beschlüssen, die der Bundestag am 20.10.2022 gefasst hat, so wie absehbar aus dem Entwurf der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
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Alle ansehenZum Beginn 2023 gab es bei den Strom-u. Energiesteuern verschiedene Neuerungen, zu denen wir in diesem Artikel einen Überblick geben möchten
Die EU führt einen zweiten Emissionshandel für Gebäude, Verkehr und industrielle Tätigkeiten ein, die nicht unter den EHS fallen.
Im Dezember letzten Jahres einigten sich die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament auf die Reform des EHS.
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