Das Bundeskartellamt (BKartA) hat die formellen und technischen Vorbereitungen zum Wettbewerbsregister abgeschlossen. Seit dem 1.12.2021 sind alle zuständigen Behörden verpflichtet, dem BKartA relevante Rechtsverstöße zur Eintragung in das Wettbewerbsregister zu melden. Zeitgleich können die registrierten öffentlichen Auftraggeber in Vergabeverfahren erstmals auf das Wettbewerbsregister zugreifen. Ab Juni 2022 ist die Abfrage ab bestimmten Auftragswerten verpflichtend.
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenDie Bundesregierung plant, Fernwärme in den Anwendungsbereich des § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufzunehmen.
Ein Tax CMS schützt vor der Gefahr, dass wegen Fehlern in einer Steuererklärung ein OWi- oder ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird.
Am 17.2.2022 hat das BKartA seinen dritten Marktmachtbericht zu den Wettbewerbsverhältnissen bei der Erzeugung von elektr. Energie vorgelegt