In der Vergangenheit mussten Generalversammlungen bei Genossenschaften in der Regel als Präsenzversammlung gestaltet werden. Ausnahmen waren nach § 43 Abs. 7 Genossenschaftsgesetz („GenG“) nur zugelassen, wenn eine entsprechende Satzungsklausel dies ausdrücklich ermöglicht. Mit einer Novellierung des GenG hat sich das nun geändert.
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenDas Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde am 29.10.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Seit dem 1.1.2024 ist das neue Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft.
Sind Sie vorbereitet u. wurden die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in Ihrem Unternehmen vollumfänglich umgesetzt?
bottom of page
Kommentare