In der Vergangenheit mussten Generalversammlungen bei Genossenschaften in der Regel als Präsenzversammlung gestaltet werden. Ausnahmen waren nach § 43 Abs. 7 Genossenschaftsgesetz („GenG“) nur zugelassen, wenn eine entsprechende Satzungsklausel dies ausdrücklich ermöglicht. Mit einer Novellierung des GenG hat sich das nun geändert.
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenSeit dem 1.1.2024 ist das neue Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft.
Sind Sie vorbereitet u. wurden die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in Ihrem Unternehmen vollumfänglich umgesetzt?
Bieten Sie Verbraucher*innen die Möglichkeit einfach und schnell Verträge über die Website Ihres Unternehmens abzuschließen?
bottom of page
Comments