Formulare ausfüllen gehört ebenso zum Alltag im Internet wie Cookie-Banner wegklicken. Wer wurde hierbei nicht schon mal am Aufruf der nächsten Seite gehindert, weil ein „Pflichtfeld“ nicht ausgefüllt worden ist? Eben solche Pflichtfelder in Onlineformularen waren jetzt Gegenstand einer datenschutzrechtlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover (Urteil vom 09.11.2021, Az. 10 A 502/19 – nicht rechtskräftig). Das Urteil hat Auswirkungen für alle Unternehmen und sonstigen Verantwortlichen, die personenbezogene Daten, z. B. von (potentiellen) Kunden, elektronisch über Formulare mit Pflichtfeldern erheben.
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