Noch kurz vor dem Auseinanderbrechen der Ampelkoalition hat die Bundesregierung das „Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ – kurz „Viertes Bürokratieentlastungsgesetz“ (BEG IV) – im Bundesgesetzblatt verkündet.
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Alle ansehenEs sollte ein großer Schritt nach vorne werden: Mit dem „Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“
Der Gesetzgeber möchte weiter Bürokratie abbauen und Unternehmen entlasten.
Betreiber von Anlagen, die der IE-Richtlinie unterfallen, werden künftig verpflichtet, Umweltmanagementsystem einzuführen und zu betreiben.
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