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Vereinfachte außenwirtschaftsrechtliche Meldepflichten im Kapital- und Zahlungsverkehr

  • 26. Feb. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Zum 01.01.2025 sind im Zuge des Bürokratieabbau-Programms des Bundesministeriums für Justiz – kurz vor Ende der Legislaturperiode – noch Änderungen der Vorschriften zu den Meldepflichten im Kapital- und Zahlungsverkehr nach der Außenwirtschaftsverordnung in Kraft getreten. Ein entsprechender Erlass des Bundesministeriums für Justiz wurde am 13.12.2024 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2024 I Nr. 411)

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