Am 24.01.2024 hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden, dass es sich weder bei der KWK-Förderung noch der Begrenzung der KWKG-Umlage um eine staatliche Beihilfe handelt, die der Genehmigung der EU-Kommission bedarf. Damit ist das Urteil von großer Bedeutung für Betreiber von KWK-Anlagen, Netzen und Speichern sowie auch für Netzbetreiber.
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