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Unternehmensbewertungen bei Wegzug und Funktionsverlagerung

  • 3. März 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Wenn ein Gesellschafter persönlich wegzieht oder ein Unternehmen seine betriebliche Tätigkeit ins Ausland verlagert (Funktionsverlagerung), entgehen dem deutschen Fiskus Ertrags- bzw. Kapitalertragssteuern. Darauf hat der deutsche Gesetzgeber mit einer Exit-Tax reagiert. In beiden Fällen sieht der Gesetzgeber für die Besteuerung eine Bewertung der Gesellschaft bzw. der betrieblichen Bereiche vor. Dabei empfiehlt es sich, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Weiterlesen

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