Wenn ein Gesellschafter persönlich wegzieht oder ein Unternehmen seine betriebliche Tätigkeit ins Ausland verlagert (Funktionsverlagerung), entgehen dem deutschen Fiskus Ertrags- bzw. Kapitalertragssteuern. Darauf hat der deutsche Gesetzgeber mit einer Exit-Tax reagiert. In beiden Fällen sieht der Gesetzgeber für die Besteuerung eine Bewertung der Gesellschaft bzw. der betrieblichen Bereiche vor. Dabei empfiehlt es sich, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Weiterlesen
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenDAC7-Umsetzungsgesetz vom 20.12.22 normiert im Zusammenhang mit Steuerlichen Außenprüfung Änderungen zur Modernisierung und Beschleunigung.
Mit seinem Urteil hat der BFH entschieden: „Die Zahlung eines dezentral verbrauchten Strom führt nicht zu Lieferung i.S. von §3 Abs.1 UStG."
Der Freistaat Bayern hat eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass eine Besteuerung nach der günstigeren Grundsteuer A möglich ist.
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