Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde am 29.10.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die geplanten Gesetzesänderungen werden zum 1.1.2025 in Kraft treten und sollen die Wirtschaft um bis zu 3,5 Milliarden Euro entlasten. Vorgesehen ist unter anderem eine Erleichterung bei dem in den §§ 550, 126, 578 Abs. 1, 581 Abs. 2 BGB normierten Schriftformerfordernis für langfristige Pacht- und Mietverträge über Grundstücke und Gewerberäume. Neben dem klassischen Gewerberaummietvertrag sind davon auch Nutzungsverträge für Windenergieanlagen und Solaranlagen betroffen. Die Änderung betrifft zunächst nur Miet- und Pachtverträge, die ab dem 1.1.2025 abgeschlossen werden. Für bestehende Verträge gilt die neue Rechtslage erst ab dem Zeitpunkt, zu dem sie das erste Mal geändert werden, spätestens jedoch zum 1.1.2026.
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