Ein Jahr nach Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) zum ersten Mal eine Entscheidung zum offenen Netzzugang (Open Access) zu geförderter Breitbandinfrastruktur getroffen. Die Netzbetreiberin muss nun Zugang zu unbeschalteten Glasfaserpaaren gewähren und ein Angebot unterbreiten, das auf den Abschluss einer vertraglichen Zugangsvereinbarung gerichtete ist.
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Alle ansehenAm 30.11.2022 veröffentlichten die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt ihren zehnten gemeinsamen Monitoringbericht.
Im Frühjahr 2022 hat das Bundeskartellamt (BKartA) eine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel eingeleitet.
Ein Jahr nach Inkrafttreten des TKG hat die BNetzA eine Entscheidung zum offenen Netzzugang zu geförderter Breitbandinfrastruktur getroffen.
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