Ein Jahr nach Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) zum ersten Mal eine Entscheidung zum offenen Netzzugang (Open Access) zu geförderter Breitbandinfrastruktur getroffen. Die Netzbetreiberin muss nun Zugang zu unbeschalteten Glasfaserpaaren gewähren und ein Angebot unterbreiten, das auf den Abschluss einer vertraglichen Zugangsvereinbarung gerichtete ist.
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenNach dem Bruch der Ampel-Regierungskoalition steht Deutschland früher als gedacht vor einer Neuwahl.
Eine flächendeckende u. öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für E-Autos ist entscheidend für Erfolg der Elektromobilität in Deutschland
Datenschutz, Datenschutz und noch mehr Datenschutz – die rechtlichen Entwicklungen in diesem Bereich nehmen kein Ende.
bottom of page
Comments