Ein Jahr nach Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) zum ersten Mal eine Entscheidung zum offenen Netzzugang (Open Access) zu geförderter Breitbandinfrastruktur getroffen. Die Netzbetreiberin muss nun Zugang zu unbeschalteten Glasfaserpaaren gewähren und ein Angebot unterbreiten, das auf den Abschluss einer vertraglichen Zugangsvereinbarung gerichtete ist.
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Alle ansehenSeit Anfang 2024 sind alle Netzbetreiber verpflichtet, den Abschluss von Netzanschlussverträgen in der Niederspannung online anzubieten.
Am 26.6.2024 hat das Bundeskartellamt (BKartA) seinen „Jahresbericht 2023/24“ vorgestellt.
Mit einer neuen Gesetzesinitiative will die BRg die Genehmigungsprozesse zur Verlegung von neuen Glasfaserlinien nach dem TKG beschleunigen.
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