Die Abgabenordnung (AO) sieht vor, dass elektronische Aufzeichnungssysteme und digitale Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind. Am 26.7.2021 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in diesem Zusammenhang auf eine neue Technische Richtlinie (BSI-TR-03153-2: Regelung zur übergangsweisen Aufrechterhaltung der gesetzlich erforderlichen Zertifizierung von Technischen Sicherheitseinrichtungen in begründeten Ausnahmefällen, Version 1.0.0) im Zusammenhang mit technischen Sicherheitseinrichtungen für elektronische Aufzeichnungssysteme hingewiesen (Bekanntmachung IV A 4 -S 0316-a/19/10012 :002).
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenDie neue Bundesregierung hat – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – alle Hände voll zu tun, um die Klimaziele doch noch zu erreichen
Der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 enthält umsatz- und ertragssteuerliche Erleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen.
Die EU-Mitgliedstaaten haben eine Verordnung 2022/1854 des Rates über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise angenommen.
bottom of page