Die Abgabenordnung (AO) sieht vor, dass elektronische Aufzeichnungssysteme und digitale Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind. Am 26.7.2021 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in diesem Zusammenhang auf eine neue Technische Richtlinie (BSI-TR-03153-2: Regelung zur übergangsweisen Aufrechterhaltung der gesetzlich erforderlichen Zertifizierung von Technischen Sicherheitseinrichtungen in begründeten Ausnahmefällen, Version 1.0.0) im Zusammenhang mit technischen Sicherheitseinrichtungen für elektronische Aufzeichnungssysteme hingewiesen (Bekanntmachung IV A 4 -S 0316-a/19/10012 :002).
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