Die Abgabenordnung (AO) sieht vor, dass elektronische Aufzeichnungssysteme und digitale Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind. Am 26.7.2021 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in diesem Zusammenhang auf eine neue Technische Richtlinie (BSI-TR-03153-2: Regelung zur übergangsweisen Aufrechterhaltung der gesetzlich erforderlichen Zertifizierung von Technischen Sicherheitseinrichtungen in begründeten Ausnahmefällen, Version 1.0.0) im Zusammenhang mit technischen Sicherheitseinrichtungen für elektronische Aufzeichnungssysteme hingewiesen (Bekanntmachung IV A 4 -S 0316-a/19/10012 :002).
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenDAC7-Umsetzungsgesetz vom 20.12.22 normiert im Zusammenhang mit Steuerlichen Außenprüfung Änderungen zur Modernisierung und Beschleunigung.
Mit seinem Urteil hat der BFH entschieden: „Die Zahlung eines dezentral verbrauchten Strom führt nicht zu Lieferung i.S. von §3 Abs.1 UStG."
Der Freistaat Bayern hat eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass eine Besteuerung nach der günstigeren Grundsteuer A möglich ist.
bottom of page