Ein Tax Compliance Management System (TCMS) schützt die Geschäftsleitung und auch die Mitarbeitenden im Unternehmen vor der Gefahr, dass wegen Fehlern in einer Steuererklärung ein Ordnungswidrigkeiten- oder gar ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird. TCMS sind damit die goldene Brücke für die Verantwortlichen, auch nachträglich erkannte Fehler in einer Steuererklärung nach § 153 AO ohne strafrechtliche Konsequenzen korrigieren zu dürfen. Nun hat das Bayerische Finanzministerium die Rolle der Tax Compliance nochmals weiter aufgewertet. Am 24.2.2022 hat der Bayerische Finanzminister Füracker in einer Pressemitteilung angekündigt, die Unternehmens-Compliance vertieft in die steuerliche Prüfung einzubeziehen.
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