Schon 2009 löste die Erbschaftssteuerreform das Stuttgarter Verfahren zur Bewertung von nicht börsennotierten Unternehmensanteilen ab. Seitdem gilt das vereinfachten Ertragswertverfahren oder ein anderes branchenübliches nichtsteuerliches Bewertungsverfahren. In vielen Satzungen findet sich allerdings auch heute noch eine Ermittlung der Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters nach dem Stuttgarter Verfahren. Für die Gesellschaft oder den austretenden Gesellschafter kann dies einen gravierenden Nachteil darstellen.
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Alle ansehenSeit dem 1.Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu archivieren.
Es sollte ein großer Schritt nach vorne werden: Mit dem „Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“
Der Gesetzgeber möchte weiter Bürokratie abbauen und Unternehmen entlasten.
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