Aktuell hat der I. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) viel zu tun in Sachen steuerlicher Querverbund: Mindestens sieben Verfahren liegen ihm zur Entscheidung vor. Der Streit mit der Finanzverwaltung war vorhersehbar und hätte sich bei vernünftiger Betrachtung vermeiden lassen.
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Die EU-Mitgliedstaaten haben eine Verordnung 2022/1854 des Rates über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise angenommen.
Die endgültige Einführung des § 2b UStG soll wohl noch einmal verschoben werden, und zwar auf den 1.1.2025.
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