Aktuell hat der I. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) viel zu tun in Sachen steuerlicher Querverbund: Mindestens sieben Verfahren liegen ihm zur Entscheidung vor. Der Streit mit der Finanzverwaltung war vorhersehbar und hätte sich bei vernünftiger Betrachtung vermeiden lassen.
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Alle ansehenUiS können sich im neuen Jahr nicht mehr darauf berufen, dass eine Patronatserklärung vorliege und deshalb nicht auf die Einordnung als UiS
Der Bundesfinanzhof äußerte sich zum steuerlichen Querverbund und sprach sich gegen die Kettenzusammenfassung aus.
BFH stellt im Urteil klar, dass die Lieferung von Strom durch den Vermieter von Wohnraum grundsätzlich umsatzsteuerbar und -pflichtig ist.
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