Die kommunalen Schwimmbäder sind gebeutelt: erst die Schließung wegen Corona, und nun haben sie als Wärmegroßverbraucher die Folgen der Gaskrise zu stemmen. Wie schon bei Corona stellt sich wieder die Frage, welche Folgen eine Schließung des Schwimmbads und die damit verbundene vorübergehende Abschaltung des Querverbund-Blockheizkraftwerks (BHKW) für den steuerlichen Querverbund hat. Es gibt gute Nachrichten: In einem Schreiben vom 27.9.2022 an den VKU reicht das Bundesfinanzministerium (BMF) den kommunalen Bäderbetreibern auch in dieser Situation die Hand.
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