Seit dem 1.1.2022 sind Betreiber von Ladepunkten berechtigt, sich am THG-Quotenhandel zu beteiligen. Bei der THG-Quote handelt es sich um eingesparte CO2-Emmissionen, die zum Beispiel Eigentümer von Elektrofahrzeugen an quotenverpflichtete Unternehmer verkaufen können. Die herrschende Meinung sah den Erlös aus dem Verkauf der THG-Quote bisher als eine steuerpflichtige Einnahme an – auch bei Privatpersonen. Nun wurde dazu die Kurzinformation des Landesamts für Steuern des Bundeslandes Rheinland-Pfalz vom 21.3.2022 bekannt, mit der die Finanzverwaltung Klarheit schafft.
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