Laut BFH handelt es sich um eine unselbstständige Nebenleistung zur steuerfreien Vermietung der Wohneinheit. In dem vom BFH zu entscheidenden Fall hatte der Vermieter neben der Wohnung mit separatem Mietvertrag einen Stellplatz in einer Tiefgarage vermietet. Tiefgarage und Wohnkomplex bildeten einen Gebäudekomplex, allerdings verfügte die Tiefgarage auch über einen für Dritte nutzbaren Zugang.
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Alle ansehenDAC7-Umsetzungsgesetz vom 20.12.22 normiert im Zusammenhang mit Steuerlichen Außenprüfung Änderungen zur Modernisierung und Beschleunigung.
Mit seinem Urteil hat der BFH entschieden: „Die Zahlung eines dezentral verbrauchten Strom führt nicht zu Lieferung i.S. von §3 Abs.1 UStG."
Der Freistaat Bayern hat eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass eine Besteuerung nach der günstigeren Grundsteuer A möglich ist.
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