Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben (GZ III C 3 – S 7130/20/10005 :015) vom 15.6.2021 entschieden, dass bestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie von der Umsatzsteuer befreit sind. Sie seien als eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden anzusehen und unterfallen daher der Befreiung nach § 4 Nr. 18 UStG.
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Alle ansehenDie neue Bundesregierung hat – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – alle Hände voll zu tun, um die Klimaziele doch noch zu erreichen
Der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 enthält umsatz- und ertragssteuerliche Erleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen.
Die EU-Mitgliedstaaten haben eine Verordnung 2022/1854 des Rates über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise angenommen.
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