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Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU: Die Europäische Kommission geht die Konkretisierung des Net Zero Industry Acts an/ Stellungnahmen noch möglich

Seit vergangenem Sommer ist der Net Zero Industry Act (NZIA), zu Deutsch Netto-Null-Industrie-Verordnung (VO (EU) 2024/1735), in Kraft (wir berichteten). Es handelt sich dabei um einen wichtigen Bestandteil des European Green Deal und der europäisch eingegangenen Verpflichtung, bis 2050 klimaneutral zu werden. Der NZIA definiert das Ziel, bis 2030 mindestens 40 Prozent des jährlichen Einsatzbedarfes für Netto-Null-Technologien wie Solar, Wind, Batterien und Elektrolyseure in der EU herzustellen. Dafür sieht der NZIA eine Reihe von Maßnahmen vor, die die Produktionskapazitäten für solche Technologien steigern sollen. Darunter zählen Genehmigungsbeschleunigungen, die Fokussierung auf besonders wichtige, sogenannte strategische Projekte sowie der bessere Marktzugang und die verstärkte Herstellung der für die Technologien notwendigen Bauteile. Zwar gilt der NZIA als Verordnung in den Mitgliedstaaten unmittelbar; viele dieser Regelungen müssen jedoch noch durch die Kommission In Form von Sekundärrechtsakten konkretisiert werden.

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