In einem Streit über die Höhe von Stationsnutzungsentgelten hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Kartellrecht ins Spiel gebracht (Beschl. v. 29.1.2019, Az. KZR 12/15). Das Urteil vom 1.9.2020 (Az. KZR 12/15) fügt sich in seine bisherige Rechtsprechung zu Trassenentgelten (Urt. v. 29.10.2019, Az. KZR 39/19) ein und eröffnet Eisenbahnverkehrsunternehmen einen Ausweg aus dem Zustand vermeintlicher Rechtlosigkeit gegenüber den marktbeherrschenden Eisenbahninfrastrukturbetreibern. Eine weitere Entscheidung aus Luxemburg könnte dennoch anstehen. Weiterlesen
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehen„Grünes Image“ ist bei vielen Verbraucher*innen ein entscheidender Faktor, ob sie sich für oder gegen ein bestimmtes Produkt entscheiden.
Das Bundeskartellamt hat seinen aktuellen Marktmachtbericht zu Wettbewerbsverhältnissen im Bereich der Erzeugung el. Energie 2022 vorgelegt.
Time to GO: endlich qualitätswirksam in den Wettbewerb
bottom of page