In einem Streit über die Höhe von Stationsnutzungsentgelten hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Kartellrecht ins Spiel gebracht (Beschl. v. 29.1.2019, Az. KZR 12/15). Das Urteil vom 1.9.2020 (Az. KZR 12/15) fügt sich in seine bisherige Rechtsprechung zu Trassenentgelten (Urt. v. 29.10.2019, Az. KZR 39/19) ein und eröffnet Eisenbahnverkehrsunternehmen einen Ausweg aus dem Zustand vermeintlicher Rechtlosigkeit gegenüber den marktbeherrschenden Eisenbahninfrastrukturbetreibern. Eine weitere Entscheidung aus Luxemburg könnte dennoch anstehen. Weiterlesen
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