In einem Streit über die Höhe von Stationsnutzungsentgelten hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Kartellrecht ins Spiel gebracht (Beschl. v. 29.1.2019, Az. KZR 12/15). Das Urteil vom 1.9.2020 (Az. KZR 12/15) fügt sich in seine bisherige Rechtsprechung zu Trassenentgelten (Urt. v. 29.10.2019, Az. KZR 39/19) ein und eröffnet Eisenbahnverkehrsunternehmen einen Ausweg aus dem Zustand vermeintlicher Rechtlosigkeit gegenüber den marktbeherrschenden Eisenbahninfrastrukturbetreibern. Eine weitere Entscheidung aus Luxemburg könnte dennoch anstehen. Weiterlesen
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Alle ansehenMit gleich zwei Beschlüssen sorgt das Verwaltungsgericht Köln für Aufmerksamkeit.
Mit Neuerungen hat der europäische Gesetzgeber das Kartellrecht fit für den Green Deal und den Umgang mit digitalen Unternehmen gemacht.
Die BNetzA hatte über die Höhe der Entgelte für einen offenen Netzzugang zu einem geförderten Telekommunikationsnetz zu entscheiden.
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