Mit dem neuen Referentenentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform will das Bundesministerium für Justiz (BMJ) das Genossenschaftsgesetz an entscheidenden Stellen reformieren. Erfreulich ist, dass das BMJ das Genossenschaftsgesetz für Kapitalbeteiligungen an erneuerbare-Energie-Anlagen (EE-Anlagen) öffnet und das Bedürfnis nach Rechtssicherheit in Bezug auf den Förderzweck von Energiegenossenschaften erkennt. Gleichzeitigt soll die missbräuchliche Verwendung der Rechtsform der Genossenschaft als bloße Kapitalanlagegenossenschaft eingedämmt werden. Der verstärkte Einsatz von digitalen Prozessen und ein beschleunigter Gründungsprozess soll Genossenschaften zukunftsfähiger und attraktiver machen. Zudem soll die Reform Rechtsunsicherheiten beseitigen, die hinsichtlich der Ausgestaltung der investierenden Mitglieder bestehen. Mit dem außerdem angedachten Weisungsrecht gegenüber dem Vorstand der Genossenschaft vollzieht das BMJ jedoch eine kritikwürdige systemische Kehrtwendung.
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