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Rechtsmäßig, rechtswidrig, nichtig – die Aggregatszustände eines Verwaltungsakts

  • 25. Okt. 2023
  • 1 Min. Lesezeit

Eines der wichtigsten Instrumente im Verwaltungsrecht ist der sogenannte Verwaltungsakt, auch Bescheid genannt. Durch Verwaltungsakte können Behörden den Bürger auffordern, eine bestimmte Handlung vorzunehmen oder zu unterlassen. So sind beispielsweise auch Gebühren- oder Beitragsbescheide Verwaltungsakte, da sie zur Vornahme einer Geldzahlung und somit zu einer Handlung auffordern. Doch wo gearbeitet wird, passieren Fehler. Was geschieht also, wenn beim Erlass von Verwaltungsakten etwas schiefläuft? Verwaltungsakte können rechtmäßig, rechtswidrig oder nichtig sein. Im schlimmsten Fall liegt ein Nicht-Verwaltungsakt vor.

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