Am 15.3.2023 entschied der erste Senat des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, dass auch Biomethan, das im Ausland produziert und in das Erdgasnetz eingespeist worden ist, auf die Treibhausgasminderungsquote angerechnet werden kann (FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 15.3.2023, Az. 1 K 1168/20). Das Gericht setzt sich damit über die bisherige Rechtsauffassung des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) hinweg, das den Einsatz ausländischen Biomethans bisher nicht als zulässige Erfüllungsoption betrachtete.
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenEin strittiger Punkt in der Diskussion um die EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktrichtlinie war das eigentumsrechtliche Unbundling.
Die umfassende Reform der ETS-RL hat unter anderem die Überarbeitung der Monitoringverordnung 2018/2066 zur Überwachung erforderlich gemacht
Das Gesetzgebungsverfahren des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze steht kurz vor dem Abschluss.
bottom of page