Seit 1.10.2021 gelten mit dem Redispatch 2.0 neue gesetzliche Vorgaben für die Bewirtschaftung von Netzengpässen. Für den bilanziellen Ausgleich als Kern der Neuregelungen hatte eine von der Bundesnetzagentur (BNetzA) akzeptierte Übergangslösung den Betroffenen bis Mitte 2022 zusätzlich Zeit verschafft. Aufgrund des Umsetzungsstands in der Branche hatte sich allerdings in den letzten Tagen und Wochen schon abgezeichnet, dass ein vollautomatisierter Redispatch mit bilanziellem Ausgleich auch ab dem 1.6.2022 noch nicht wird stattfinden könne. Erwartungsgemäß hat nun auch die BNetzA noch einmal reagiert und mit ihrer Mitteilung Nr. 9 einige Erläuterungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Übergangslösung zum Redispatch 2.0 veröffentlicht.
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenMit seinem Urteil hat der BFH entschieden: „Die Zahlung eines dezentral verbrauchten Strom führt nicht zu Lieferung i.S. von §3 Abs.1 UStG."
Das Europäische Parlament hat am Dienstag, 18.4.2023, die lang erwartete Reform des Europäischen Emissionshandels (EU-EHS) verabschiedet.
Vor einem Jahr hatte die Eur. Kommission einen Gesetzesentwurf eingebracht, um Werbung für alle Produkte europaweit schärfer zu regulieren.
bottom of page