Bei der Geltendmachung von Insolvenzanfechtungsansprüchen begründen viele Insolvenzverwalter und Sachwalter die Kenntnis der anfechtungsbegründenden Tatsachen des Anfechtungsgegners allein durch die Vorlage einer Vielzahl von Medienberichten und meinen, dass allein aufgrund ihrer Existenz diese mediale Berichterstattung auch gelesen wurde. Dieser gängigen Praxis erteilt der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung eine klare Absage (Urteil vom 8.2.2024, IX ZR 107/22).
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Alle ansehenHäufig geben Insolvenzverwalter über das Vermögen einer natürlichen Person deren selbständige Tätigkeit aus der Insolvenzmasse frei.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Entscheidungen die Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung gemäß § 133 InsO konkretisiert.
Mit der Insolvenzanfechtung können Insolvenzverwalter und Sachwalter die Insolvenzmasse mehren.
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