Dass die Europäische Kommission und das Bundeskartellamt die Fusion von RWE und E.ON freigegeben haben, hat viele verwundert: Dieser Deal wird das Gesamtgefüge des deutschen Energiemarkts nachhaltig verändern und kann verheerende Folgen für den intakten Wettbewerb im liberalisierten Energiemarkt haben (wir berichteten). Eine Reihe von Unternehmen hatte – begleitet durch Becker Büttner Held – deshalb bereits im Mai 2020 Nichtigkeitsklagen vor dem Europäischen Gericht (EuG) eingereicht (wir berichteten). Nun haben sie nachgelegt. Weiterlesen
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAm 30.11.2023 wurde die 28. Vertragsstaatenkonferenz zum UN-Klimaabkommen in Dubai eröffnet, die bis zum 12.12.2023 andauern wird.
Ein strittiger Punkt in der Diskussion um die EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktrichtlinie war das eigentumsrechtliche Unbundling.
Die umfassende Reform der ETS-RL hat unter anderem die Überarbeitung der Monitoringverordnung 2018/2066 zur Überwachung erforderlich gemacht
bottom of page