Dass die Europäische Kommission und das Bundeskartellamt die Fusion von RWE und E.ON freigegeben haben, hat viele verwundert: Dieser Deal wird das Gesamtgefüge des deutschen Energiemarkts nachhaltig verändern und kann verheerende Folgen für den intakten Wettbewerb im liberalisierten Energiemarkt haben (wir berichteten). Eine Reihe von Unternehmen hatte – begleitet durch Becker Büttner Held – deshalb bereits im Mai 2020 Nichtigkeitsklagen vor dem Europäischen Gericht (EuG) eingereicht (wir berichteten). Nun haben sie nachgelegt. Weiterlesen
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