Die Novellierung der Preisangabenverordnung (PAngV) wurde bereits im Herbst 2021 diskutiert (wir berichteten) und am 3.11.2021 beschlossen. Am 28.5.2022 ist sie in Kraft getreten. Die PAngV enthält erstmals ausdrückliche Vorgaben für die Preisangabe beim punktuellen („Ad-hoc“-)Laden für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte.
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