Die Novellierung der Preisangabenverordnung (PAngV) wurde bereits im Herbst 2021 diskutiert (wir berichteten) und am 3.11.2021 beschlossen. Am 28.5.2022 ist sie in Kraft getreten. Die PAngV enthält erstmals ausdrückliche Vorgaben für die Preisangabe beim punktuellen („Ad-hoc“-)Laden für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte.
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Alle ansehenSeit dem 1.1.2022 sind Betreiber von Ladepunkten berechtigt, sich am THG-Quotenhandel zu beteiligen.
Ein Automobil mit Elektro- oder Hybridmotor anzuschaffen, war noch vor wenigen Jahren eine finanziell große und recht unsichere Investition.
Neben fehlenden Lademöglichkeiten dürften hohe Ladestrompreise E-Auto-Nutzer davon abhalten, in die Elektromobilität zu wechseln.