Es sollte ein großer Schritt nach vorne werden: Mit dem „Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“ sollten – wie der vollmundige Name des Gesetzes erkennen lässt – einige verbrauchsteuerrechtlichen Verfahren und Regelungen an die gegenwärtige Energiewelt angepasst und entbürokratisiert werden. Von dem Vorhaben umfasst waren unter anderem der Bürokratieabbau bei der Elektromobilität und bei den Stromspeichern. Zudem sollten die Regelungen für KWK-Anlagen und Erneuerbare Energien-Anlagen vereinfacht werden sowie – nicht unwesentlich – die Entlastungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (über 2025 hinaus) verlängert werden. Dieses Vorhaben ist nun – zumindest vorläufig – dem Ampel-Aus zum Opfer gefallen. Denn es haben sich keine Mehrheiten gefunden, die zum 1.1.2025 geplanten Änderungen noch umzusetzen. Besonders interessant dabei: Das Gesetz war noch unter der Ampel-Regierung bereits zu Ende verhandelt und ist nur deswegen nicht im Plenum verabschiedet worden, weil bei der letzten Lesung am 18.10.2024 zu wenige Abgeordnete anwesend waren – der Bundestag war nicht beschlussfähig. Es bleibt abzuwarten, wie es in diesem Jahr bei den genannten offenen Themen weitergeht.
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