Die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist als Aufgabe der Daseinsvorsorge unabdingbar. Häufig sind Wasserversorger und Abwasserentsorger beim Betrieb ihrer Leitungsnetze auf die Nutzung fremder Grundstücke angewiesen. Im Rahmen von Instandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten wird des Öfteren festgestellt, dass insbesondere erdverlegte Leitungen auf privaten Grundstücken nicht durch ein dingliches Leitungsrecht im Grundbuch abgesichert sind. Das kann für die Ver- bzw. Entsorger schwerwiegende Folgen haben.
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