Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt. Mit dem Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) vom 10.10.2024 soll der Umgang mit diesem Instrument vereinfacht werden. Grund genug, sich mit diesem Thema genauer zu befassen. In diesem Beitrag stellen wir die bisherige Praxis vor. Wie sich die Neuregelung auf die Praxis auswirken wird, erklären wir in einem weiteren Beitrag.
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